Die Basketball- und Handball-Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs trainieren wieder

Sportfeld der Carl-Zeiss-Oberschule

Seit dieser Woche trainieren die Basketball- und Handball-Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wieder im Freien in festen Gruppen ohne Kontakt unter Anleitung einer Betreuungsperson (Übungsleitende:r oder Trainer:in). Wir bedanken uns besonders bei der Schulleitung der Carl-Zeiss-Oberschule, die uns ihr Sportfeld (1 Handball-Kleinfeld oder 2 Basketballfelder) für das Kindertraining zur Verfügung stellt.

Mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“) durch den Bundestag und Bundesrat, gelten auch in Berlin ab dem 24.04.2021 neue Regeln für das Training von Kindern:

  • die sogenannte „Bundes-Notbremse“ gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgebend sind hier die Werte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das ist in Berlin bereits der Fall, die „Bundes-Notbremse“ tritt am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft
  • gilt für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs, das bedeutet nur bis einschließlich 13 Jahre (!),
  • gilt im Freien für Gruppen von maximal 5 Kindern ohne Kontakt unter Anleitung einer Betreuungsperson (Übungsleitende*r oder Trainer*in),
  • gilt für maximal 5 Kinder im Halbfeld eines Handball-Kleinfelds, das bedeutet maximal 10 Kinder in 2 getrennten Halbfeldern, ohne Mischung der Gruppen,
  • mit Anwesenheitsdokumentation,
  • Trainer*innen und Übungsleitende müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Coronatest-Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests vorlegen.
    Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wird. Die vom Landessportbund ausgegebenen Selbsttests sind anerkannt und zertifiziert. Hierzu stellen wir in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen ein Testprotokoll für die Protokollierung der Selbsttestungen im Sport nach dem Vier-Augen-Prinzip zur Verfügung. Die Protokollierung über das zur Verfügung gestellte Formular ist zwingend erforderlich! Folgende Hinweise dazu:

    • Die Testung kann, muss aber nicht auf der Sportanlage durchgeführt werden, möglich ist auch eine Durchführung an einem anderen Ort (z.B. zu Hause).
    • Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Sportangebotes liegen.
    • Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Formular entsprechend anzukreuzen.
    • Das Formular dient ausschließlich zum Nachweis der nach § 28b Abs. 1 Nr. 6 IfSG erforderlichen Testung der Anleitungspersonen für den Kindersport in Gruppen. Eine weitere Nutzung (z.B. zum Einkaufen o.ä.) ist nicht zulässig und auch nicht möglich, da das Dokument zur Anwesenheitsdokumentation genommen wird und nach den für diese geltenden Vorschriften aufzubewahren und zu vernichten ist.
    • Natürlich können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen bei Anfrage vorgelegt werden.

die an dieser Stelle zusammengefasst sind. Sollten Fragen zur Durchführung des Kindertrainings in der kommenden Woche bei Kindern und Eltern bestehen, dann wendet/n euch/sie sich bitte an die Trainer:in der jeweiligen Mannschaft. Die Leitungen der Basketball- und Handball-Abteilung klären mit ihren Traininern:innen über das Wochenende die organisatorischen Maßnahmen, um das Training in der kommenden Woche reibungslos durchführen zu können.

Bitte habt Geduld, wenn es noch etwas dauert, aber auch für die Verantwortlichen des VfL Lichtenrade sind die auf den Sport bezogenen Informationen der „Bundes-Notbremse“ erst seit dem 23.04.2021 bekannt.

Der VfL Lichtenrade freut sich sehr, den Kindern ihren geliebten und schmerzlich vermissten Sport wieder anbieten zu können.