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Übernachtungszimmer
Ab 17. April 2021: Die 2. Änderung der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt in Kraft:
§ 17 Touristische Angebote, Beherbergung
(1) Ausflugsfahrten im Sinne des § 48 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
(2) Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen und ähnlichen Einrichtungen sind untersagt und dürfen von den Betreiberinnen und Betreibern nicht angeboten werden. Davon ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen nach Satz 1 müssen vor Abschluss eines Vertrags den Zweck der Vermietung oder Beherbergung der Gäste erfragen und diesen zusammen mit den erfassten Personaldaten des Gastes dokumentieren. Die Gäste haben diesbezügliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Für unsere Gäste stehen im Vereinsheim Mehrbettzimmer zur Verfügung, die auch als Einzelzimmer gebucht werden können. Die Zimmer befinden sich im ersten sowie zweiten Stock und sind einfach und zweckmäßig eingerichtet.
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Als Angebot stehen Zimmer mit einer Belegung für vier |
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sowie zwei Personen zur Verfügung. |
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Für die Übernachtung ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Miete einer Garnitur Bettwäsche ist obligatorisch. |
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Toiletten mit Waschgelegenheiten sind in der ersten Etage zu finden. |
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Die Gemeinschaftsduschen stehen neben den Zimmern in der zweiten Etage (mit zwei Kabinen) und im Untergeschoss (drei Duschen ohne Teilung) zur Benutzung bereit. |
Wir möchten Sie bitten, die Nutzungsbedingungen zu beachten.
Nutzungsentgelt
Erwachsene pro Nacht | 15,00 Euro |
Jugendliche* und Kinder pro Nacht | 10,50 Euro |
Endreinigung & Bettwäsche pro Person einmalig | 4,00 Euro |
Kaution | 50,00 Euro |
Schlüsselpfand (bei Bedarf) | 10,00 Euro |
Für private Übernachtungen werden nach §7 Übernachtungssteuergesetz zusätzlich 5% berechnet.
* Als Jugendliche gelten Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 4.2 der Vereinssatzung).