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Übernachtungszimmer
Aufgrund der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) gilt für touristische Übernachtungen:
Hotels und Betreibende von Ferienwohnungen dürfen wieder Übernachtungen an Tourist*innen anbieten. Auch hier dürfen keine Buffets angeboten werden. Spa- und Wellnessbereiche müssen zudem geschlossen bleiben. Weiterhin besteht für Betreibende die Pflicht, eine Anwesenheitsdokumentation zu erstellen. Diese muss Namen, Anschrift, Telefonnummer, Anwesenheitszeit und -dauer sowie Zimmernummern der Gäste enthalten. Die erhobenen Daten müssen vor der Einsicht Dritter geschützt für vier Wochen nach Abreise des jeweiligen Gastes aufbewahrt werden. Im Falle eines Infektionsverdachtes ist die Dokumentation der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
Das Ordnungsamt kontrolliert, ob die Regelungen für Gastronomiebetriebe und Hotels während der Corona-Krise eingehalten werden.
Für unsere Gäste stehen im Vereinsheim Mehrbettzimmer zur Verfügung, die auch als Einzelzimmer gebucht werden können. Die Zimmer befinden sich im ersten sowie zweiten Stock und sind einfach und zweckmäßig eingerichtet.
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Als Angebot stehen Zimmer mit einer Belegung für vier |
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sowie zwei Personen zur Verfügung. |
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Für die Übernachtung ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Miete einer Garnitur Bettwäsche ist obligatorisch. |
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Toiletten mit Waschgelegenheiten sind in der ersten Etage zu finden. |
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Die Gemeinschaftsduschen stehen neben den Zimmern in der zweiten Etage (mit zwei Kabinen) und im Untergeschoss (drei Duschen ohne Teilung) zur Benutzung bereit. |
Wir möchten Sie bitten, die Nutzungsbedingungen zu beachten.
Nutzungsentgelt
Erwachsene pro Nacht | 15,00 Euro |
Jugendliche* und Kinder pro Nacht | 10,50 Euro |
Endreinigung & Bettwäsche pro Person einmalig | 4,00 Euro |
Kaution | 50,00 Euro |
Schlüsselpfand (bei Bedarf) | 10,00 Euro |
Für private Übernachtungen werden nach §7 Übernachtungssteuergesetz zusätzlich 5% berechnet.
* Als Jugendliche gelten Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 4.2 der Vereinssatzung).