LSB – Lockerungen in der Corona-Zeit

LSB erläutert Verordnung vom 9. Mai 2020

Die neue Verordnung des Senats zur Eindämmung von Corona ist seit dem 9. Mai in Kraft und verlangt nach einer kurzen Einordnung. Es gibt vereinfacht gesagt zwei Sichtweisen auf diese Verordnung: Einerseits gibt sie Anlass zur Zufriedenheit. Denn erstmals sind nun vom 15. Mai an auch Angebote von Sportvereinen möglich. Mit der Definition von bis zu acht Sportlerinnen und Sportlern inklusive Betreuungspersonal pro Gruppe ist in Berlin mehr erlaubt als in fast allen anderen Bundesländern. Überhaupt ist damit für Sportvereine möglich, was im öffentlichen Raum noch untersagt ist: die Versammlung von Gruppen. Im Austausch mit anderen Landessportbünden haben wir festgestellt, dass wir durchaus um diesen Status beneidet werden, auch was die Zulassung von Wettkampfsport vom 25. Mai an betrifft.

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Quelle: LSB – Landessportbund Berlin