Schrittweiser Wiedereinstieg in den Sportbetrieb

VfL-Sportbetrieb-28062020

Der Vorstand des VfL Lichtenrade freut sich über die Möglichkeit den Sportbetrieb schrittweise wieder aufnehmen zu können.

Am 7. Mai 2020 hat der Berliner Senat die “Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung” beschlossen und ermöglicht somit den schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb von Vereinen. Die Verordnung sagt dazu Folgendes:

(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Frei- und Strandbädern, Fitnessstudios sowie Saunen, Dampfbädern und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt, soweit in Absatz 2 bis 10 nichts Anderes geregelt ist.

(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist ab dem 15. Mai 2020 der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt,
  2. die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleiden, Duschen und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen; gesonderte WC- Anlagen sind zu öffnen,
  7. Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
  10. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen.

Für die Verteilung der Nutzungszeiten auf die förderungswürdigen Sportorganisationen gelten die bisherigen Vergabeentscheidungen. In Einzelfällen können die zuständigen Vergabestellen abweichende Entscheidungen treffen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der in Satz 1 genannten Beschränkungen erforderlich ist. Die Einhaltung der in Satz 1 genannten Vorgaben während der Nutzung liegt in der Verantwortung der nutzenden Sportorganisationen. In Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Sport- oder Spielfeldes können die Sportorganisationen eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Kleingruppen nach Maßgabe von Satz 1 Nummer 2 zulassen, wenn dabei die Einhaltung der übrigen in Satz 1 genannten Voraussetzungen, insbesondere der Abstandsregelungen, in der Praxis gewährleistet wird.

(7) Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist ab dem 25. Mai 2020 zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde.

Ende des Zitats

Derzeit arbeitet der Vorstand vorrangig an einem Rahmenkonzept für den Wiedereinstieg ab dem 15. Mai. Dazu muss einerseits die Verfügbarkeit der Sportanlagen im Freien sowie der Schulsportplätze geklärt werden und andererseits der Bedarf unserer Abteilungen bekannt sein. Liegen beide Informationen vor, kann eine interne Vergabe der Sportplätze durch die Geschäftsstelle an die Abteilungen erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für den Wiedereinstieg ist die Vorlage eines detaillierten Durchführungskonzepts der jeweiligen Kleingruppen, das sich an den vorgegebenen Regeln des Gesamtvereins orientiert. Das Rahmenkonzept liegt den Abteilungen bereits seit Dienstag, den 12. Mai, 19:14 Uhr vor.

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass der Sportbetrieb in Kleingruppen auch nur im Rahmen des Vereinssports auf abgeschlossenen Sportanlagen im Freien unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften möglich ist. Eine Gruppenbildung im öffentlichen Raum ist dagegen weiterhin nicht gestattet.

Bei dieser Gelegenheit möchte sich der Vorstand bei allen Mitgliedern bedanken, die in dieser für uns alle schweren Zeit wahre Vereinstreue bewiesen haben, indem sie den Verein nicht verlassen, sondern weiter ihre Mitgliedsbeiträge geleistet haben (für weitere Informationen, siehe LSB – Mitgliedsbeiträge). Dieser Zusammenhalt ist das Fundament einer erfolgreichen Vereinsarbeit.

Der Vorstand