VfL Lichtenrade

Wir sind einer der größten Sportvereine im Süden Berlins mit mehr als 2000 Mitgliedern. Unser vielfältiges Sportangebot umfasst Leistungs- und Freizeitsport und richtet sich an Menschen jeden Alters. Das VfL-Vereinsheim mit unserer Geschäftsstelle befindet sich in Berlin-Lichtenrade am Kirchhainer Damm 68.

Sportangebot

Badminton Basketball Prellball Gesundheits.

Gymnastik Handball Kampfsport Leichtathletik

Tanzen Trampolin Turnen Volleyball

Fitness Life Kinetik Taiji Yoga

Probetrain. ZOOM-Trai.

News

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Diejenigen TrainerInnen oder ÜbungsleiterInnen, die keine geeignete Computer- und Internet-Ausstattung zur Verfügung haben, können ab sofort den Gymnastikraum im Vereinsheim ...
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29. November 2020 Die am 29. November 2020 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in: 2. Teil - Personenobergrenzen und Verbote ...
Erste-ZOOM-Trainings
Nach dem Aufbau und der Installation der technischen Ausstattung, die für die Durchführung von ZOOM Online Meetings erforderlich ist, und ...
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Aufgrund der zehnten/elften Änderung der Infektionsschutzverordnung wird der Sportbetrieb vom 2.11. bis 30.11.2020 eingestellt. In einigen Abteilungen kam daher der ...

 

Über uns

Gerda Grothe Leistungs- & Freizeit-Sport
Sport mit Freunden
Teamgeist & Fairness
Wettkampf & Gemeinschaft

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Diejenigen TrainerInnen oder ÜbungsleiterInnen, die keine geeignete Computer- und Internet-Ausstattung zur Verfügung haben, können ab sofort den Gymnastikraum im Vereinsheim mit der erforderlichen Ausstattung buchen, um ein ZOOM-basiertes Online-Training durchzuführen. Der Verein hat zusätzlich zur Multimedia-Computer-Ausstattung eine lizensierte ZOOM-Meeting-Software beschafft, so dass die zeitliche Beschränkung auf 40 Minuten für eine Trainingseinheit des ZOOM-Basistarifs aufgehoben ist.

Die TrainerInnen oder ÜbungsleiterInnen können den Gymnastikraum für ihre ZOOM-Trainingseinheiten hier buchen.

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29. November 2020

Die am 29. November 2020 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in:

2. Teil – Personenobergrenzen und Verbote

§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden sind verboten.

(2) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind verboten.

28. Juni 2020

Die am 27. Juni 2020 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in:

2. Teil – Personenobergrenzen und Verbote

§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.

(2) In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen bis einschließlich 31. Juli 2020 mit mehr als 300 zeitgleich Anwesenden verboten. Vom 1. August bis zum Ablauf des 31. August 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 zeitgleich Anwesenden verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 30. September 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 750 zeitgleich Anwesenden verboten. Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden verboten.

Anmerkung: Es stehen derzeit keine Veranstaltungsräume in Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung, die bis zu 150 Personen aufnehmen können.

17. Juni 2020

Die am 17. Juni 2020 in Kraft getretene elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung hat keinerlei Auswirkungen auf den Sportbetrieb.

Anmerkung: Es stehen derzeit keine Veranstaltungsräume in Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung, die bis zu 150 Personen aufnehmen können.

9. Juni 2020

Die zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist am Dienstag, den 09. Juni 2020, in Kraft getreten. Die für den Sportbereich relevanten Paragraphen in der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind:

§4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen (hier: Absatz 2, Ziff. 5 und 6),

§5 Besondere Arten von Gewerbebetrieben, Kultur und besondere Hygieneregeln (hier: Absatz 13) und

§7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb und können hier eingesehen werden.

Für das Abhalten von Mitgliederversammlungen und/oder Gremiensitzungen gilt der § 4, Absatz 2, Ziff. 5 und 6 der Rechtsverordnung. Danach können Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Innenraum seit dem 2. Juni 2020 mit bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 300 Personen stattfinden. An Veranstaltungen unter freiem Himmel können seit dem 2. Juni 2020 bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 mit bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 1.000 Personen teilnehmen.

Anmerkung: Es stehen derzeit keine Veranstaltungsräume in Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung, die bis zu 150 Personen aufnehmen können.

Erstmeldung 19. Mai 2020

Auch nach der Verabschiedung der siebten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung am 12. Mai 2020 durch den Berliner Senat, ist die Durchführung unserer Mitgliederversammlung mit mehr als 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen nicht gestattet und es ist auch nicht absehbar, wann die Versammlungseinschränkungen wieder aufgehoben werden. Der Vorstand hofft aber, dass die diesjährige Mitgliederversammlung im Herbst nachgeholt werden kann.

Bitte informiert euch über den jeweiligen Stand der Lage auf der Webseite des Berliner Senats oder des VfL Lichtenrade.

 

Erste-ZOOM-Trainings

Nach dem Aufbau und der Installation der technischen Ausstattung, die für die Durchführung von ZOOM Online Meetings erforderlich ist, und der Überwindung einiger technischer Probleme, fanden in dieser Woche die ersten Online-Trainings im Gymnastikraum des Vereinsheims statt.

Hier ein kurzes Video zur Einführung in die Bedienung von ZOOM:

TIPP: Im Fenster der gestarteten ZOOM-App – rechts oben – auf die „Einstellungen“ Klicken. Dann öffnet sich ein weiteres Fenster, indem man die Einrichtung der „Audio“- und „Video“-Komponenten des eigenen Computers/Tablets/Smartphones überprüfen und testen kann. Eine Bedienungsanleitung für die ZOOM Meeting App findet ihr unter: vfl-lichtenrade.de/training…

Am Mittwoch machten die Girls der beiden Hip Hop Kurse von Carolina den Anfang. Nicht bei allen funktionierte der Aufbau der Ton- und Video-Verbindung zunächst reibungslos, aber im 2. Kurs sah es dann schon ganz gut aus und einige neue Moves konnten geübt werden.

Am Donnerstag ging es dann mit den HerzsportlerInnen weiter. Auch in diesen beiden Kursen, die von Sylvia geleitet wurden, mussten zunächst die technischen Probleme mit dem mehr oder weniger bekannten ZOOM Meeting System überwunden werden, aber dann konnte der Sport wieder in den Vordergrund treten.

Am Freitag und Samstag trafen sich erneut die HerzsportlerInnen zu je zwei Online Trainings, die von Susanne geleitet wurden.

Die hallige Akustik im Gymnastikraum wurde von einigen Teilnehmern bemängelt, aber sonst waren die Rückmeldungen überwiegend positiv, so dass einer wöchentlichen Wiederholung des Online-Trainings wohl nichts im Wege steht. Die KursleiterInnen des VfL Lichtenrade freuen sich, Ihren Mitgliedern auch in Corona-Zeiten ein zumindest eingeschränktes Sportangebot machen zu können.

Wir sehen uns also nächste Woche wieder beim Online-Sport am Monitor mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

Liebe Grüße und bleibt gesund,

Euer VfL Lichtenrade

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Aufgrund der zehnten/elften Änderung der Infektionsschutzverordnung wird der Sportbetrieb vom 2.11. bis 30.11.2020 eingestellt. In einigen Abteilungen kam daher der Wunsch auf, in diesem Zeitraum ein Online-Training anzubieten.

Durch die aktuelle Infektionsschutzverordnung ist aber auch die Durchführung von Sitzungen der Gremien in den Räumlichkeiten des Vereins untersagt. Da auch in diesem Zeitraum wichtige Themen anstehen, die diskutiert und entschieden werden müssen, ist auch hier der Bedarf an einem digitalen Online-Meeting-System vorhanden.

Viele Vereinsmitglieder haben während der Corona-Krise bereits in ihrem beruflichen (Arbeit im Home-Office) und privaten Umfeld (Videokonferenzen mit Freunden & Familie) Berührung mit digitalen Online-Meeting-Systemen gehabt und konnten bereits Erfahrungen mit dem ZOOM Cloud Meetings System sammeln. Es existieren zwar viele Alternativen, wie z.B. Microsoft Team, Skype, Google Meet, Jitsi Meet, uvm, aber um eine langwierige Diskussion zu vermeiden wie auch aufgrund der bereits vorhandenen Erfahrungen, hat sich der Vorstand zunächst für den Einsatz von ZOOM entschieden.

Das ZOOM Cloud Meetings & Chat System bietet grob folgende Funktionen:

  • Treffen (Video) und Kommunikation (Audio) in einen virtuellen Raum
  • Einladung und Kontrolle von Meeting-Teilnehmern
  • Kontrolle (Stumm-/Unsichtbar-schalten) von Video/Audio durch jeden Teilnehmer
  • Teilen von anderen Bildschirminhalten (Apps)
  • Zusätzlicher Text-Chat
  • Basic-Paket kann kostenlos genutzt werden
  • Benutzer müssen sich registrieren
  • Die Anzahl der Teilnehmer an einem Meeting ist nicht begrenzt
  • Der Zeitraum für Meetings ist auf 40 Minuten begrenzt

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an ZOOM Meetings sind:

  • Desktop-PC mit Windows oder MacOS. Aber nur, wenn Kamera, Mikrofon & Lautsprecher/Headset vorhanden.
  • Laptop-PC/Mac mit Windows oder MacOS. Im Allgemeinen sind Kamera, Mikrofon & Lautsprecher in modernen Laptops/Macs vorhanden.
  • Mobiltelefone/Smartphones mit Android, iOS. Im Allgemeinen sind Kamera, Mikrofon & Lautsprecher in modernen Smartphones vorhanden.

Die erforderlichen Schritte für die Nutzung des ZOOM Meetings Systems sind:

 

Installieren der ZOOM Cloud Meetings App

  • Installieren auf Windows-PC

Die ZOOM Meetings App kann mit einem beliebigen Webbrowser (MS Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, etc.) von der ZOOM-Webseite https://zoom.us/download#client_4meeting heruntergeladen werden.

Die heruntergeladene ZOOM App (.exe) installieren.

  • Installieren auf MacOS-PC

Die ZOOM Meetings App kann mit einem beliebigen Webbrowser (Safari, Google Chrome, Mozilla Firefox, Opera, etc.) von der ZOOM-Webseite https://zoom.us/download#client_4meeting heruntergeladen werden.

Die heruntergeladene ZOOM App installieren.

  • Installieren auf Android-Smartphone/Tablet

Die ZOOM Meetings App aus dem Google Play Store herunterladen und installieren: https://play.google.com/store/apps/details?id=us.zoom.videomeetings

  • Installieren auf iPhone/iPad

Die ZOOM Meetings App aus dem Apple App Store herunterladen und installieren: https://itunes.apple.com/us/app/id546505307

Registrieren als ZOOM-Nutzer

Jeder Teilnehmer an einem ZOOM Meeting muss sich zunächst registrieren.

Die Registrierung erfolgt entweder mit einem beliebigen Webbrowser auf der ZOOM Webseite https://zoom.us/signup oder in der bereits installierten Zoom App.

Die Eingabe des Geburtsdatums (nur zur Verifikation), einer Email-Adresse und eines Passworts ist für die Registrierung erforderlich. An die angegebene Email-Adresse sendet ZOOM eine entsprechende Nachricht, die einen Link enthält, um die Korrektheit der Email-Adresse zu bestätigen. Danach kann man sich in der ZOOM Meetings App einloggen und eigene Meetings planen (Gastgeber sendet Einladung per Email an alle Teilnehmer) bzw. an von anderen Nutzern geplanten Meetings teilnehmen (Einladung vom Gastgeber per Email erhalten).

Planen eines ZOOM Meetings

In der gestarteten ZOOM Meetings App benutzt man den Button „Meeting planen“, danach wird die Einladung kopiert und an alle gewünschten Teilnehmer (mit ihren Email-Adressen) des Meetings per Email verteilt.

Zum Zeitpunkt des geplanten ZOOM Meetings startet man das Meeting durch den Button „Starten“ in der geöffneten Meetings App.

Teilnehmen an einem ZOOM Meeting

Wenn man eine Einladung zu einem ZOOM Meeting per Email erhalten hat, öffnet man den Meeting-Link in der Email App, womit dann gleichzeitig die installierte ZOOM Meetings App gestartet wird.

Beenden/Verlassen eines ZOOM Meetings

Mit dem Button „Beenden“ kann man ein Meeting verlassen (wenn eingeladen) oder für alle beenden (wenn Gastgeber).