Basketball

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Die Abteilung Basketball des VfL Lichtenrade startet in die kommende Saison 2025/26 mit zwei Herren- und ein Damen-Team sowie zwölf Jugendmannschaften, darunter auch vier Mädchenteams (wU18/wU14/wU12/wU10).

Die o.g. Teams im BBV Spielbetrieb werden ergänzt durch zwei Ballspielgruppen der Jüngsten (ab 4,5 Jahren) und der ebendieser Gruppe frisch entwachsenen Kinder der Jahrgänge 2017-2018 (m/wU9). Hier ist eine Nachmeldung in die laufende Saison möglich und wahrscheinlich. Komplettiert wird das Angebot durch zwei Freizeitgruppen für Erwachsene.

Das Jahr 2019 war gekrönt durch den Gewinn der Berliner Meisterschaft unserer 1. Herren in der Berliner Oberliga, die erst in einem spannenden Endspurt errungen wurde.

VfL-Lirade-Podcast-20052025 
Hör doch mal rein:
Episode 4 – 11. Juli 2025: VfL Lichtenrade 1894 – Abteilung Basketball

 

News

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Die Basketballer*innen des VfL Lichtenrade beginnen ab sofort mit dem Trainingsbetrieb auf der Freiplatz-Anlage der Carl-Zeiss-Oberschule (Halker Zeile). Trainingsplan Carl-Zeiss-Oberschule ...
VfL-Sportbetrieb-07052020
Leider gab und gibt es Missverständnisse über den Begriff "Sportbetrieb im Freien". Der Landessportbund Berlin hat dazu eine eindeutige und ...
Sportstätten Wordcloud
Eine Übersicht der Sportplätze in Lichtenrade, die für ein Training im Freien für Kleingruppen potentiell zur Verfügung stehen, findet ihr ...
VfL-Sportbetrieb-28062020
Der Vorstand des VfL Lichtenrade freut sich über die Möglichkeit den Sportbetrieb schrittweise wieder aufnehmen zu können. Am 7. Mai ...

 

Spielbetrieb und Ergebnisse

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BBV – Spielbetrieb
 

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Bei Fragen zu unserem Sportangebot, schreibe uns gerne jederzeit eine E-Mail an: basketball@vfl-lichtenrade.de oder benutze unser Kontaktformular.
 

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Die Basketballer*innen des VfL Lichtenrade beginnen ab sofort mit dem Trainingsbetrieb auf der Freiplatz-Anlage der Carl-Zeiss-Oberschule (Halker Zeile).

Trainingsplan

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Carl-Zeiss-Oberschule
Barnetstr. 12-14
12305 Berlin
Eingang Halker Zeile / Ecke Barnetstraße über Beachvolleyballplatz
Telefon: 030 902778206

Hygienekonzept der Basketballabteilung

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Die Basketball-Abteilungsleitung

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Leider gab und gibt es Missverständnisse über den Begriff „Sportbetrieb im Freien“.

Der Landessportbund Berlin hat dazu eine eindeutige und unmissverständliche Erläuterung in seinem Corona-FAQ unter dem Punkt „Sportbetrieb“ veröffentlicht.

Zitat Anfang: LSB – Sportbetrieb

Verordnung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen (Stand 09.05.2020)

Die sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist am Samstag, den 09. Mai 2020, in Kraft getreten. Die Veränderungen für den Sportbereich können Sie unter §7 „Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb“ hier einsehen.

Lockerungen im Berliner Breiten- und Freizeitsport 

Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport sowie im Amateursport (ohne Wettkampfbetrieb) ist in Berlin unter freiem Himmel unter strikten Abstands- und Hygieneregeln ab dem 15. Mai 2020 wieder erlaubt. Die Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs, u.a. ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern, müssen gewährleistet sein. Darüber hinaus muss die sportliche Aktivität weiterhin kontaktfrei ausgeübt werden. Die Gesundheit der Gesamtbevölkerung steht an oberster Stelle. Damit müssen alle verantwortungsbewusst und entsprechend solidarisch umgehen.  

Nach der aktuell geltenden Verordnung des Berliner Senats ist das individuelle Sporttreiben im Freien (im sog. “Öffentlichen Raum”), unabhängig von der Sportart, erlaubt. Individuell bedeutet hier: allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder weiteren Personen aus einem anderen Haushalt. Der Sport in Kleingruppen darf somit nicht in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Wiesen, Bolzplätze u.ä. durchgeführt werden. Es darf zu keiner Gruppenbildung kommen.

Für die Trainingseinheiten auf Sportanlagen im Freien gilt, dass diese in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) durchgeführt werden dürfen. Die Bezirksämter (oder Sportämter der Bezirke) sind für die Vergabe von Sportflächen an die Vereine zuständig.

Genutzt werden können auch Wiesen und Freiflächen der Sportanlagen. Wichtig ist, dass das Sporttreiben hier kontaktfrei erfolgt. Allerdings ist eine allgemeine Freizeit- und Erholungsnutzung weiterhin untersagt. Gebäude können betreten werden, wenn es ausschließlich darum geht, ein erforderliches Sportgerät zu holen. Duschen und Umkleidekabinen müssen geschlossen bleiben. Toiletten mit eigenem, gesondertem Zugang dürfen benutzt werden. Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt.

Zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen. Risikogruppen werden dabei keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor nicht zugelassen.

Die Regelung der Gestattung ortsfester Versammlungen im Sinne von § 4 Absatz 3 der aktuell geltenden Berliner Rechtsverordnung gilt nur für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes des Bundes (VersG). Danach handelt es sich nur um eine Versammlung, bei der sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenfinden und der gemeinsame Zweck darin besteht, an der „öffentlichen Meinungsbildung“ teilzunehmen. Eine sportliche Veranstaltung oder Mitgliederversammlung fallen jedoch explizit nicht darunter.

Wettkampfbetrieb

Ab dem 25. Mai 2020 wird auch der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien wieder zulässig sein, sofern er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzept Ihres Sportfachverbandes stattfindet, das vorab durch die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport genehmigt worden ist. Sollten Sie daran interessiert sein, den Wettkampfbetrieb ab dem 25. Mai 2020 wieder aufzunehmen, sollten Sie bei der Senatsverwaltung umgehend darlegen, wie dies geschehen soll. Dazu reicht es nicht, das Konzept des nationalen Spitzenverbandes (Link siehe unten) zu kopieren oder zu verlinken.

Die Senatsverwaltung benötigt eine schriftliche Darstellung, wie dieses auf Berliner Verhältnisse konkret übertragen werden soll (inkl. Anzahl erwarteter Wettbewerbe, max. Anzahl Teilnehmer/innen etc.). Nicht in jeder Sportart wird es möglich sein, unter Einhaltung der Abstandsregeln die bekannten Wettkampfformate komplett wieder aufzunehmen. Auch werden Zuschauer, wie schon bekannt, vorläufig nicht zugelassen sein. Gruppengrößen sollten sich an der für den Trainingsbetrieb zugelassenen Größe von 8 Personen orientieren, was nicht bedeutet, dass die Zahl der Wettkampfteilnehmer/innen derart limitiert werden soll.

Ihre Anträge senden Sie bitte an das E-Mail-Postfach der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter sport-corona@seninnds.berlin.de

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat auf seiner Homepage die sportartenspezifischen Übergangsregeln der deutschen Spitzensportverbänden für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben veröffentlicht. Diese können Sie hier einsehen.

Vereinsgastronomie

Für Vereinsgaststätten gilt, dass diese ebenso wie die gastronomischen Bereiche unter den Vorgaben der Verordnung nunmehr ab dem 15. Mai 2020 öffnen und ihr Speisen und Getränke anbieten dürfen. Allerdings darf der Sport nicht innerhalb von Vereinsgaststätten und in Anlagen mit gastronomischer Anbindung stattfinden.  

Zitat Ende: LSB – Sportbetrieb

Eine Übersicht der Sportplätze in Lichtenrade, die für ein Training im Freien für Kleingruppen potentiell zur Verfügung stehen, findet ihr unter:

Sportplätze im Freien

VfL-Sportbetrieb-28062020

Der Vorstand des VfL Lichtenrade freut sich über die Möglichkeit den Sportbetrieb schrittweise wieder aufnehmen zu können.

Am 7. Mai 2020 hat der Berliner Senat die “Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung” beschlossen und ermöglicht somit den schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb von Vereinen. Die Verordnung sagt dazu Folgendes:

(1) Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Frei- und Strandbädern, Fitnessstudios sowie Saunen, Dampfbädern und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt, soweit in Absatz 2 bis 10 nichts Anderes geregelt ist.

(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist ab dem 15. Mai 2020 der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisationen auf Sportanlagen im Freien, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt,
  2. die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleiden, Duschen und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen; gesonderte WC- Anlagen sind zu öffnen,
  7. Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch die nutzenden Sportorganisationen,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
  10. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen.

Für die Verteilung der Nutzungszeiten auf die förderungswürdigen Sportorganisationen gelten die bisherigen Vergabeentscheidungen. In Einzelfällen können die zuständigen Vergabestellen abweichende Entscheidungen treffen, insbesondere, wenn dies zur Umsetzung der in Satz 1 genannten Beschränkungen erforderlich ist. Die Einhaltung der in Satz 1 genannten Vorgaben während der Nutzung liegt in der Verantwortung der nutzenden Sportorganisationen. In Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Sport- oder Spielfeldes können die Sportorganisationen eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Kleingruppen nach Maßgabe von Satz 1 Nummer 2 zulassen, wenn dabei die Einhaltung der übrigen in Satz 1 genannten Voraussetzungen, insbesondere der Abstandsregelungen, in der Praxis gewährleistet wird.

(7) Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist ab dem 25. Mai 2020 zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde.

Ende des Zitats

Derzeit arbeitet der Vorstand vorrangig an einem Rahmenkonzept für den Wiedereinstieg ab dem 15. Mai. Dazu muss einerseits die Verfügbarkeit der Sportanlagen im Freien sowie der Schulsportplätze geklärt werden und andererseits der Bedarf unserer Abteilungen bekannt sein. Liegen beide Informationen vor, kann eine interne Vergabe der Sportplätze durch die Geschäftsstelle an die Abteilungen erfolgen. Eine weitere Voraussetzung für den Wiedereinstieg ist die Vorlage eines detaillierten Durchführungskonzepts der jeweiligen Kleingruppen, das sich an den vorgegebenen Regeln des Gesamtvereins orientiert. Das Rahmenkonzept liegt den Abteilungen bereits seit Dienstag, den 12. Mai, 19:14 Uhr vor.

Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass der Sportbetrieb in Kleingruppen auch nur im Rahmen des Vereinssports auf abgeschlossenen Sportanlagen im Freien unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften möglich ist. Eine Gruppenbildung im öffentlichen Raum ist dagegen weiterhin nicht gestattet.

Bei dieser Gelegenheit möchte sich der Vorstand bei allen Mitgliedern bedanken, die in dieser für uns alle schweren Zeit wahre Vereinstreue bewiesen haben, indem sie den Verein nicht verlassen, sondern weiter ihre Mitgliedsbeiträge geleistet haben (für weitere Informationen, siehe LSB – Mitgliedsbeiträge). Dieser Zusammenhalt ist das Fundament einer erfolgreichen Vereinsarbeit.

Der Vorstand