Maskenpflicht im ÖPNV ab 27. April 2020
Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten
Gibt es eine Maskenpflicht?
Insbesondere in Einzelhandelsgeschäften und auch beim Kontakt mit Risikopersonen ist das Tragen einer sogenannten Mund-Nase-Bedeckung dringend empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr ist ab 27. April 2020 eine Mund-Nase-Bedeckung Pflicht, da es hier schwieriger ist, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist eine selbstgenähte Atemschutzmaske. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann auch ein Schal oder ein Tuch verwendet werden kann.
Das Tragen einer selbsthergestellten Atemschutzmaske im öffentlichen Raum kann nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein zusätzlicher Beitrag dazu sein, die Verbreitung von Corona zu verringern, allerdings sollten weiterhin alle prioritären Maßnahmen wie Abstand halten und Händehygiene, eingehalten werden. Die Mund-Nase-Bedeckung schützt andere, man selbst ist durch das Tragen nicht geschützt.
Medizinische Schutzmasken nutzen Sie bitte nicht für den alltäglichen Gebrauch, sie werden im Gesundheitswesen dringend gebraucht. Medizinischem Personal und Pflegepersonal wird das Tragen von Atemschutzmasken im Sinne des Arbeitsschutzes dringend empfohlen. Ziel ist die Vollversorgung mit Atemschutzmasken im Gesundheitswesen.
Mehr zu den unterschiedlichen Masken-Arten erfahren Sie im Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten