Beiträge, Satzung, Ordnungen

Satzung (Stand 17.04.2024)

Beitragsordnung (Stand 01.01.2024)

Geschäftsordnung für den Gesamtvorstand (Stand 10.10.2022)

Geschäftsordnung (Stand 15.02.1999)

Kraftraumordnung (Stand 18.03.2024)

Beitragssätze (Stand Januar 2024)

Gemäß Satzung werden zur Deckung der laufenden Kosten Grundbeiträge, Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren erhoben.

Gemäß Beitragsordnung ist der Mitgliedsbeitrag grundsätzlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres fällig. Für Mitglieder, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die anteiligen Mitgliedsbeiträge halbjährlich am 1.4. und am 1.10. eines jeden Jahres eingezogen. Bei Eintritt während des Jahres wird der anteilige Restbetrag erhoben.

Zur Zeit gilt folgende Regelung für den Jahresbeitrag:

Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die unter Anleitung oder in Eigeninitiative sportlich am Übungs- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die weder unter Anleitung noch in Eigeninitiative sportlich am Übungs- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen.

Aktive Mitglieder

  Grundbeitrag Abteilungsbeitrag Aufnahmegebühr (einmalig)
Erwachsene 60 € je nach Abteilung 40 €
Schüler und Jugendliche, ermäßigte Erwachsene 51 € je nach Abteilung 10 €
Kinder bis 12 Jahre 51 € je nach Abteilung 5 €
Familienbeitrag 114 € je nach Abteilung Es fallen pro Mitglied die entsprechenden abteilungsspezifischen Aufnahmegebühren an.

Passive Mitglieder

  Grundbeitrag Abteilungsbeitrag Aufnahmegebühr (einmalig)
Erwachsene 54 € je nach Abteilung 0 €
Schüler und Jugendliche, ermäßigte Erwachsene 54 € je nach Abteilung 0 €
Kinder bis 12 Jahre 54 € je nach Abteilung 0 €

Ein herabgesetzter (ermäßigter) Mitgliedsbeitrag wird gewährt für alle Erwachsenen, die bis zum 01.11. des Vorjahres unaufgefordert eine Schul- oder Studienbescheinigung (Azubis: Schulbescheinigung) vorweisen und am 01.01. des Beitragsjahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Schul- oder Studienbescheinigungen müssen der Abteilungsleitung jedes Jahr erneut vorgelegt werden.

Für Mitglieder, die am Lastschrifteinzugssverfahren teilnehmen, reduziert sich der Grundbeitrag um 6,- Euro.

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert die Zahlung des Beitrages erheblich und spart hohe Verwaltungskosten. Formulare hier (Bitte Teilnahmeerklärung ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle senden: VfL Lichtenrade, Kirchhainer Damm 68, 12309 Berlin): Lastschriftformular

Der Austritt ist nur zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines jeden Jahres möglich und ist dem Vorstand einen Monat im Voraus schriftlich anzuzeigen. Ein rückwirkender Austritt ist nicht möglich. Auf schriftlichen Antrag wird beim Austritt zum 30.06. eines Jahres der zuviel gezahlte Anteil des Jahresbeitrages zurückerstattet.

Vereinskonto:
Zahlungsempfänger | VfL Lichtenrade 1894 e.V. – Leibesubungen
Geldinstitut, IBAN, BIC | Deutsche Kreditbank Berlin, DE78 1203 0000 1005 4150 78, BYLADEM1001